Keinen Studienplatz bekommen - Was nun?

Es kommt leider immer wieder vor: Es flattert eine Absage für eine Studienplatzbewerbung ins Haus und aus ist es mit dem Studienwunsch. Leider passiert dies öfter als man denkt und sollte zunächst erst einmal kein Grund sein, in Panik auszubrechen.

1. Chance: Das Nachrückverfahren
Wer sich bei mehreren Hochschulen beworben hat, kann vielleicht doch noch mit einer Zusage rechnen, auch wenn sie nicht unbedingt von der Wunschuni kommt. Andererseits hat man möglicherweise noch eine Chance, über das sogenannte Nachrückverfahren hineinzukommen. Auf dem Ablehnungsbescheid wird bei einer Absage die Auswahlgrenze mitgeteilt (heißt: Der wievielte aus der Rangfolge noch genommen wurde) und gleichzeitig wird deine Position in dem Ranking mitgeteilt. Liegst du dicht an der Auswahlgrenze kannst du dir noch Hoffnung darauf machen, in einem der bis zu 4 Nachrückverfahren ausgewählt zu werden (siehe Abschnitt über Auswahlverfahren).

2. Chance: Das Losverfahren
Sollte dies nicht gelingen, empfiehlt sich die Teilnahme am Losverfahren.

3. Chance: Zulassungsfreie Studiengänge
Sollte dies auch nicht gehen, kannst du noch überprüfen, ob dein Studiengang an irgendeiner Hochschule zulassungsfrei ist.
Beispielsweise hatte die TU Cottbus in den letzten Jahren für die meisten Studiengänge kein Auswahlverfahren. Das heißt: Freie Einschreibung bis kurz vor Studienbeginn möglich!

Die Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen bietet eine Suchmaschine für zulassungsfreie Studiengänge an niedersächischen Hochschulen an, für die eine Einschreibung noch möglich ist. Dabei handelt es sich überwiegend um technische Studiengänge.

Ein hervorragende Suchmöglichkeit bietet die Suchmaschine der Hochschulrektorenkonferenz (www.HRK.de)

Die Studienplatzbörse der Hochschulrektorenkonferenz bietet jeweils ab dem 1. September des Jahres eine Suchmöglichkeiten nach noch freien Studienplätzen an. Die Hochschulen selbst tragen hier ihre noch freien Plätze ein:
www.freie-studienplaetze.de

Auf der Website von studieren.de findet ihr ebenfalls zulasslungsfreie Bachelor- und Masterstudiengänge (einschl. privater Hochschulen).

4. Chance: Studium im Ausland
Eine weitere Möglichkeit: Der Weg ins Ausland. In den Niederlanden gibt es eine Reihe von Studiengängen, für die ihr euch noch bis Ende August anmelden könnt. Weitere Infos unter www.studieren-in-holland.de

Übrigens: Ein Studium im Ausland zählt in Deutschland (mit Ausnahme von Schleswig-Holstein) als Wartezeit!

Sollte keine der oben genannten Möglichkeiten in Betracht kommen, bleibt dir vermutlich nichts anderes übrig als die Zeit bis zum nächsten Sommer- bzw. Wintersemester zu überbrücken. Manche jobben in dieser Zeit, um sich Geld für Studium zu verdienen. Andere besorgen sich noch kurzfristig eine Stelle im Rahmen des Freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres (siehe Überbrückungsmöglichkeiten) oder gehen noch kurzfristig ins Ausland. Seit 2011 ist als Ersatz für den Zivildienst der www.bundesfeiwilligendienst.de hinzu gekommen. Die auf der Website verfügbare Suchmaschine ermöglicht eine ortsnahe Suche nach noch freien Stellen!

Beachtet dabei, dass bei einer Ablehnung der Studienbewerbung euer Kindergeld bis zu sechs Monaten weitergezahlt wird. Dazu müßt ihr eine Kopie der Ablehnung an die Familienkasse schicken.

Hinweis: An schleswig-holsteinischen Hochschulen (staatlich) ist ein Auslandsstudium wartezeitschädlich. Ausnahmen sind die Studiengänge Human-, Zahn- und Tiermedizin sowie Pharmazie. Diese Studiengänge werden ausschließlich über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben (www.hochschulstart.de).