Yeah! Das Abi ist so gut wie in der Tasche, die letzten Prüfungen sind auch bald geschafft. Sicherlich hast Du bereits eine Vorstellung davon, wie Du Dein weiteres Leben (vorerst auf jeden Fall) weitergestalten möchtest. Vielleicht strebst Du eine Ausbildung an, eventuell möchtest Du Dich aber auch um einen Studienplatz bewerben? Wir zeigen Dir, worauf Du bei der Bewerbung für ein Studium achten solltest.
Bisher haben Dir Deine Lehrer meistens gesagt, wo es langgeht, welchen Stoff Du erarbeiten musst oder welche Formulare Du während Deiner Schullaufbahn ausfüllen und einreichen musst. Ab jetzt bist Du mehr oder weniger auf Dich alleine gestellt. Doch keine Angst! Auch wenn jede Hochschule ein wenig anders tickt, so sind Informationen über Unterlagen, Fristen oder Verfahren relativ leicht zu finden.
Sicherlich weißt Du bereits, in welche Richtung Dein Studium gehen soll. Du hast Dir bestimmt auch schon Gedanken darüber gemacht, in welcher Stadt oder an welcher Universität Du gerne Deine Studienzeit verbringen möchtest. Die Websites der Hochschulen bieten meistens schon umfangreiche Informationen zu sämtlichen Voraussetzungen, sodass einem Studium dort nichts im Weg steht.
Und wenn Dir die Infos über die Internetportale nicht ausreichend weiterhelfen, so gibt es an jeder Universität eine Studienberatung, die per E-Mail oder Telefon individuelle Auskünfte erteilt – sowohl allgemein als auch für die einzelnen Studienfächer. Daneben hilft das Sekretariat einer Hochschule dabei weiter, einen geeigneten Ansprechpartner zu finden.
Meistens beginnen die Studiengänge für neue Studenten im Wintersemester. Je nachdem, ob Du das Abitur im laufenden oder in einem vergangenen Jahr absolviert hast, musst Du Deine Bewerbung bis zum 31. Mai (Altabiturient) bzw. 15. Juli (Neuabiturient) einreichen. Startest Du zum Sommersemester, so gilt als Stichtag stets der 15. Januar.
Du benötigst meistens folgende Unterlagen für Deine Bewerbung: Antragsformular sowie Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung. Manchmal ist ein Nachweis über ein Vorpraktikum erforderlich oder, etwa in den Bereichen Kunst oder Musik, eine Mappe bzw. Eignungsprüfung.
Bewerben sich mehr Studenten um einen Platz als Studienplätze als zur Verfügung stehen, entscheidet das Zulassungsverfahren über die Vergabe. Dabei stellt die Studienbeschränkung mittels Numerus Clausus (NC) einen Sonderfall dar. Hier werden die Studienplätze an Bewerber vergeben, bestimmte Charakteristika haben, z.B. eine bestimmte Abiturnote, einen bestimmten Wohnort usw.
Nun, wenn Du die Zulassung zum Studium erlangt hast, kann es losgehen. Es folgen Vorlesungen, Seminar- und Hausarbeiten, viele Stunden Lernen und ganz zum Schluss die Abschlussarbeit. Bei einem Bachelorstudiengang beispielsweise ist das die Bachelorarbeit. Je nach Fachrichtung umfasst diese bis zu 60 Seiten.
Meistens sind es etwa sechs Monate, die Du von Planung und Schreiben bis zur Abgabe der Arbeit zur Verfügung gestellt bekommst. Die wissenschaftliche Arbeit bereitet Dir jetzt schon Bauchschmerzen, weil Du nicht gut im Formulieren bist? Keine Sorge, mit dem Umschreiben einer Bachelorarbeit wird Dir ein Service angeboten, der sprachlich fehlerhafte Texte optimiert.
So werden Schwächen im Schreibstil ausgebügelt oder starke Unsicherheiten beim Zitieren eliminiert. Viele Studenten sind sich auch unsicher, ob sie Quelletext bereits umgeschrieben haben. Das kann beispielsweise nach einer längeren Schreibpause passieren. Aber wie gesagt, auch das ist kein Problem, wenn man weiß, wo man sich Hilfe holen kann.
Keine Sorge, mit dem Umschreiben einer Bachelorarbeit wird Dir ein Service angeboten, der sprachlich fehlerhafte Texte optimiert.
I. Muss ich mich bei der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) bewerben?
Checkt, ob euer Studiengang von der ''Stiftung für Hochschulzulassung'' (früher: ZVS) vergeben wird: Studiengänge, die über Hochschulstart.de vergeben werden
II. Wenn euer Studiengang nicht dabei war, kann dies zweierlei bedeuten:
a) Der Studiengang ist zulassungsfrei.
Das findet ihr heraus, wenn ihr euch im Internet über das Studienangebot eurer Wunschhochschule informiert. Hinweise findet ihr auch auf unserer Seite auswahlgrenzen.de. Sollte es kein Auswahlverfahren geben, heißt dies, dass euch der Platz sicher ist und ihr bis kurz vor Studienbeginn Zeit habt, um euch einzuschreiben (immatrikulieren).
Mehr dazu: Hier
b) Es gibt ein Auswahlverfahren.
Das bedeutet: Der Studiengang, den ihr gewählt habt, wird voraussichtlich mehr Bewerber als Plätze haben. In diesem Fall wird ein 'örtliches' Auswahlverfahren durchgeführt. Das bedeutet: Es gibt einen festen Bewerbungsschluss und die Bewerber werden dann nach einem vorher festgelegten Verfahren ermittelt. Diese Verfahren können stark voneinander abweichen. Häufig werden die Plätze nach der Abiturnote und nach der Wartezeit vergeben. Mehr dazu: Hier
III. Das Losverfahren der Hochschulen
Sind nach Beendigung der Auswahlverfahren noch Studienplätze frei, werden diese an vielen Hochschulen im Rahmen eines so genannten 'Losverfahrens' vergeben. Dazu reicht es in den meisten Fällen aus, wenn der Bewerber ein formloses Schreiben mit seiner Adresse und dem gewünschten Studiengang an das Sekretariat der Hochschule schickt. Mehr dazu: Hier
IV. Die Studienplatzklage
Sollte es auf den oben beschriebenen Wegen nicht geklappt haben, könnt ihr noch Widerspruch gegen euren Ablehnungsbescheid einlegen und die Uni im Rahmen einer so genannten Kapazitätsrüge verklagen. Mehr dazu: Hier