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Neues Orientierungsverfahren für angehende Studierende
Angehende Studierende müssen ab dem Wintersemester 2011/2012 bei der Bewerbung nachweisen, dass sie an einem sogenannten Orientierungsverfahren zur Unterstützung der Studienwahl teilgenommen haben.
Die einzelnen Hochschulen entscheiden selbst über die Art des Verfahrens. Der allgemeine fächerübergreifende Orientierungstest wird von den meisten verwendet. Dieser kann online auf www.was-studiere-ich.de absolviert werden.
Die neue Regelung gilt für alle grundständigen Studiengänge an Universitäten, pädagogische Hochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
Für ein Lehramtsstudium gibt es einen extra „Lehrertest“. Dieser ist speziell auf die Anforderungen und des Lehrerberufs zugeschnitten. Auch der wird ab dem kommenden Wintersemester verbindlich. Online kann dieser auf www.bw-cct.de absolviert werden.
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