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Bewerbung
Folgende vier Stufen könnt ihr bei einer Bewerbung in Betracht ziehen:
I. Muss ich mich bei der Siftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) bewerben?
Checkt, ob euer Studiengang von der ''Stiftung für Hochschulzulassung'' (früher: ZVS) vergeben wird: Studiengänge, die über Hochschulstart.de vergeben werden
II. Wenn euer Studiengang nicht dabei war, kann dies zweierlei bedeuten:
a) Der Studiengang ist zulassungsfrei.
Das findet ihr heraus, wenn ihr euch im Internet über das Studienangebot eurer Wunschhochschule informiert. Hinweise findet ihr auch auf unserer Seite hinter dem Button „Numerus Clausus“. Sollte es kein Auswahlverfahren geben, heißt dies, dass euch der Platz sicher ist und ihr bis kurz vor Studienbeginn Zeit habt, um euch einzuschreiben (immatrikulieren).
Mehr dazu: Hier
b) Es gibt ein Auswahlverfahren.
Das bedeutet: Der Studiengang, den ihr gewählt habt, wird voraussichtlich mehr Bewerber als Plätze haben. In diesem Fall wird ein 'örtliches' Auswahlverfahren durchgeführt. Das bedeutet: Es gibt einen festen Bewerbungsschluss und die Bewerber werden dann nach einem vorher festgelegten Verfahren ermittelt. Diese Verfahren können stark voneinander abweichen. Häufig werden die Plätze nach der Abiturnote und nach der Wartezeit vergeben.
Mehr dazu: Hier
III. Das Losverfahren der Hochschulen
Sind nach Beendigung der Auswahlverfahren noch Studienplätze frei, werden diese an vielen Hochschulen im Rahmen eines so genannten 'Losverfahrens' vergeben. Dazu reicht es in den meisten Fällen aus, wenn der Bewerber ein formloses Schreiben mit seiner Adresse und dem gewünschten Studiengang an das Sekretariat der Hochschule schickt.
Mehr dazu: Hier
IV. Die Studienplatzklage
Sollte es auf den oben beschriebenen Wegen nicht geklappt haben, könnt ihr noch Widerspruch gegen euren Ablehnungsbescheid einlegen und die Uni im Rahmen einer so genannten Kapazitätsrüge verklagen.
Mehr dazu: Hier
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